Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Der Bauherr wird durch die Baustellenverordnung (BaustellIV) seit Juli 1998 dazu verpflichtet, sich für die Planung und Ausführung seines Bauvorhabens, einen oder mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen, um die Sicherheit aller Beschäftigten zu gewährleisten.
Dieser Koordinator hat dafür Sorge zu tragen, das Bauvorhaben und den Bauablauf, sowie alle späteren Arbeiten an der baulichen Anlage, zu jedem Zeitpunkt sicher zu stellen.
Bereits in der Planungsphase stimmt er alle notwendigen Massnahmen welche zum Schutz aller Beschäftigen dienen, aufeinander ab, indem er einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt, welcher die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält. Zusätzlich fertigt er eine „Unterlage“ an, aus welcher die Arbeitsschutzmassnahmen für spätere Arbeiten wie z.B. für Wartung und Instandhaltungen, ersichtlich sind.
Während der Bauphase koordiniert er die Zusammenarbeit aller Arbeitgeber, in Bezug auf den Arbeitsschutz, sowie der Überwachung der Arbeitsabläufe.